Zum Hauptinhalt
Thomas Otten, Olga Hipwood, David Saha

Änderungen im Steuerrecht 2020: Das „BEPS“-Gesetz

Das sogenannte BEPS-Gesetz zu Änderungen am Steuergesetzbuch der Ukraine trat im Mai dieses Jahres in Kraft. Das Gesetz implementiert Empfehlungen aus dem BEPS-Projekt („Base Erosion and Profit Shifting“) der OECD zur Stärkung der Einnahmen aus der Unternehmensbesteuerung und zur Verhinderung internationaler Steuervermeidung. Insbesondere soll die Nutzung von Schlupflöchern in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie die Nichtregistrierung von Betriebsstätten erschwert werden.

  • Ukraine
NL 144 | Oktober 2020
Governance und öffentliche Verwaltung

Das sogenannte BEPS-Gesetz zu Änderungen am Steuergesetzbuch der Ukraine trat im Mai dieses Jahres in Kraft. Das Gesetz implementiert Empfehlungen aus dem BEPS-Projekt („Base Erosion and Profit Shifting“) der OECD zur Stärkung der Einnahmen aus der Unternehmensbesteuerung und zur Verhinderung internationaler Steuervermeidung. Insbesondere soll die Nutzung von Schlupflöchern in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie die Nichtregistrierung von Betriebsstätten erschwert werden.

Für die Ukraine stellt dieses einen großen Schritt hin zu höheren Steuereinnahmen und einem besseren Geschäftsumfeld dar. Viele Verbesserungen im Steu-ersystem kommen Unternehmen zugute, während Steuervermeidung mittels internationaler Konstruktionen erheblich erschwert wird. Das Gesetz stellt auch einen überfälligen Paradigmenwechsel von „Form over Substance“ zu „Substance over Form“ in der Rechnungslegung dar. Damit dieser Wandel auch in der Praxis erfolgreich sein wird, wird die Implementierung, etwa durch Fortbildung des Personals in den Steuerbehörden, von größter Bedeutung sein.

PDF zum Download