Der 2014 ins Leben gerufene Berlin-Prozess ist eine zwischenstaatliche Kooperationsinitiative zur Stärkung der Beziehungen zwischen einer Gruppe von EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Frankreich und Polen, und den EU-Beitrittskandidaten und potenziellen Beitrittskandidaten in Südosteuropa. Neben der Stärkung bilateraler Beziehungen soll zudem die Zusammenarbeit in Bereichen wie wirtschaftliche Entwicklung und Infrastruktur gefördert werden.
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