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Professor Dr. Georg Milbradt

Dezentralisierungsreform in der Ukraine

Die Ukraine schließt mit den Wahlen der Bürgermeister sowie der Räte auf den Ebenen der Hromadas (Gemeinden), Rajone (Kreise) und Oblaste (Gebiete) am 25. Oktober 2020 eine umfassende Gemeindegebietsreform ab und bildet neue Großrajone anstelle der alten kleineren Rajone und der Städte mit Oblastbedeutung (vergleichbar mit kreisfreien Städten in Deutschland).

  • Ukraine
NL 145 | November 2020
Governance und öffentliche Verwaltung

Die Ukraine schließt mit den Wahlen der Bürgermeister sowie der Räte auf den Ebenen der Hromadas (Gemeinden), Rajone (Kreise) und Oblaste (Gebiete) am 25. Oktober 2020 eine umfassende Gemeindegebietsreform ab und bildet neue Großrajone anstelle der alten kleineren Rajone und der Städte mit Oblastbedeutung (vergleichbar mit kreisfreien Städten in Deutschland). Hingegen bleiben die Grenzen der 24 Oblaste sowie der Autonomen Republik Krim und der Städte mit Sonderstatut, Kyjiw und Sewastopol, unverändert. Ziel der Reform ist, ausreichend große Gemeinden zu bilden, die in der Lage sind, eigene und übertragene Aufgaben eigenständig zu erledigen. Die Reform ist eine notwendige, aber noch keine hinreichende Voraussetzung, um eine echte Selbstverwaltung nach europäischem Muster zu schaffen. Noch ausstehende Verfassungsänderungen und weitere einfache Gesetze müssen noch das Prinzip und den Umfang dieser Selbstverwaltung definieren, sie garantieren und gegen Eingriffe schützen sowie das Verhältnis der verschiedenen Ebenen zueinander regeln.

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