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  • 28.05.2025

Wie man die Umgehung der Russland-Sanktionen bekämpft: das Beispiel Armenien

In einer neuen Analyse fokussiert sich das German Economic Team auf die mögliche Umgehung von Sanktionen durch den Re-Export von Waren europäischen Ursprungs aus Armenien nach Russland.

Monitoring der möglichen Umgehung von Sanktionen

Seit die Europäische Union im Zuge des Ukraine-Krieges Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation verhängt hat, gibt es immer wieder Versuche, das Sanktionsregime zu unterlaufen. Speziell im Bereich des internationalen Warenhandels besteht eine Möglichkeit zur Umgehung der Sanktionen darin, Waren, die Ausfuhrbeschränkungen unterliegen, in ein Drittland zu exportieren, bevor sie von dort nach Russland weiterexportiert werden.

Das German Economic Team wurde von der armenischen Regierung gebeten, die mögliche Umgehung von Sanktionen durch den Re-Export von Waren europäischen Ursprungs aus Armenien nach Russland zu schätzen und zu quantifizieren. Die armenische Regierung bemüht sich proaktiv die potenzielle Sanktionsumgehung über ihr Territorium zu bekämpfen und hat seit 2023 mehrere diesbezügliche Maßnahmen eingeführt.

Fokus auf die CHPI-Liste

Für unsere Analyse wurde die EU-Liste der sogenannten „Common High Priority Items (CHPI)“ als Grundlage herangezogen. Dabei handelt es sich um eine Auflistung von besonders kritischen dual-use Gütern, die es dem russischen Militär ermöglichen, seinen Krieg gegen die Ukraine fortzusetzen. Folglich unterliegen diese Güter Ausfuhrbeschränkungen.

Unsere Studie konzentriert sich auf diese Güter und analysiert die Handelsströme aus der Europäischen Union nach Armenien und aus Armenien in die Russische Föderation. Ein paralleler Anstieg der Exporttätigkeit zwischen der EU und Armenien einerseits und zwischen Armenien und der Russischen Föderation andererseits könnte auf eine mögliche Umgehung der Sanktionen hindeuten.

Starker Rückgang der potenziellen Umgehung seit Einführung der staatlichen Maßnahmen

Unsere Analyse zeigt, dass die Ausfuhren von CHPI aus Armenien nach Russland stark rückläufig sind, seit die armenische Regierung entsprechende Maßnahmen eingeführt hat. Mit dem Fokus auf die Verhinderung einer möglichen Umgehung der CHPI-Beschränkungen war die Einführung von Ausfuhrkontrollen eine wichtige Entscheidung. Im Mai 2023 wurde ein Genehmigungsverfahren für die Ausfuhr von dual-use Gütern eingeführt, das später durch die obligatorische Verwendung elektronischer Rechnungen für Ausfuhren auf dem Luftweg sowie durch Geldstrafen für Ausfuhren ohne die erforderlichen Unterlagen (einschließlich des Umgehungsversuches) ergänzt wurde. Durch die Kombination dieser Maßnahmen hat die armenische Regierung erfolgreich verhindert, dass das Land für eine mögliche Umgehung von Sanktionen genutzt wird.

Eine ausführlichere Analyse finden Sie im Policy Briefing Is there a circumvention of EU sanctions via Armenia? Estimation for 2024.