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Veronika Movchan, Ricardo Giucci

Stand der DCFTA-Implementierung nach einem Jahr

Im Januar 2016 trat die vertiefte und umfassende Freihandelszone (DCFTA) zwischen der EU und der Ukraine vorläufig in Kraft. Wir wollen die Umsetzung des Abkommens nach dem ersten Jahr einschätzen. Dabei konzentrieren wir uns auf die sieben Bereiche Marktzugang, Produktsicherheit, Lebensmittelsicherheit, Zoll, öffentliche Ausschreibungen, Schutz des geistigen Eigentums und Wettbewerbspolitik.

  • Ukraine
NL 103 | Mai 2017
Außenhandel und regionale Integration

Grundsätzlich macht die Ukraine bei der Umsetzung des Abkommens gute Fortschritte und liegt größtenteils im Zeitplan. Die größte Erfolgsgeschichte ist die des öffentlichen Ausschreibungswesens, wo neue Gesetze und Verfahren Voraussetzungen für die gegenseitige Öffnung der Märkte für öffentliche Ausschreibungen zwischen der Ukraine und der EU geschaffen haben. Die beiden schwerwiegendsten Verstöße gegen das Abkommen gibt es beim Marktzugang: Die Exportzölle für Eisenschrott wurden angehoben und ein zehnjähriges Exportverbot von Rundhölzern beschlossen, wodurch einheimische Holzverarbeitungsfirmen auf unzulässige Weise Wettbewerbsvorteile erhalten. In den Bereichen des Schutzes geistigen Eigentums und der Wettbewerbspolitik entsprechen die Gesetze bereits größtenteils internationalen Standards. In der Praxis bestehen jedoch zahlreiche Implementierungsschwächen, die behoben werden sollten.

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