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Yiğit Tahmisoğlu

CBAM - Auswirkungen auf Kosovo und dessen Stromsektor

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist eine Klimaschutzmaßnahme der EU. Ziel ist es, eine Verlagerung von CO₂-intensiver Produktion in Länder mit weniger strengen Klimavorgaben als in der EU zu verhindern (sog. Carbon Leakage), und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen EU- und Nicht-EU-Produzenten sicherzustellen. Seit Oktober 2023 gilt für CBAM eine Übergangsphase, in der EU-Importeure die Emissionen bestimmter Güter (Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom) melden müssen, jedoch noch keine Abgaben leisten. Am 1. Januar 2026 beginnt die zweite Phase von CBAM, in der EU-Importeure CBAM-Zertifikate für die bei der Produktion importierter Güter entstandenen Emissionen erwerben müssen.

Die unmittelbare finanzielle Belastung durch CBAM für Kosovos Wirtschaft wird relativ gering ausfallen, da der Güterexport in die EU nur eine untergeordnete Rolle spielt. Dennoch wirkt sich CBAM auf andere Weise aus: Es erschwert die Kopplung (d.h. Integration) von Kosovos Strommarkt mit den Nachbarländern und der EU. Dies liegt daran, dass eine Integration in den EU-Strommarkt mit CBAM unvereinbar ist, es sei denn, Kosovo richtet sich nach den EU-Vorgaben zur CO₂-Bepreisung und erhält eine Ausnahmeregelung. Eine Kopplung an den EU-Strommarkt ist für das Land essenziell, da sich dadurch Vorteile wie erhöhte Energiesicherheit, höhere Markteffizienz und eine bessere Integration erneuerbarer Energien ergeben. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen weitere Schritte beim Erfüllen der Ausnahmekriterien der CBAM-Verordnung erfolgen.

  • Kosovo
NL 24 | Juli-August 2025
Energie und Klima
Einführung der CBAM-Zahlungsverpflichtungen

Die Zahlungsverpflichtungen unter CBAM werden schrittweise eingeführt, parallel zum Auslaufen der kostenlosen Zuteilung von EU-Emissionszertifikaten.

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Exporte: Geringer Anteil von CBAM betroffenen

Zwischen 2019 und 2024 machten Kosovos Güterexporte in die EU 30–35% seiner gesamten jährlichen Güterexporte aus. Gemessen am BIP lag der Anteil jedoch nur bei etwa 2–4%, da Kosovo insgesamt wenig Güter exportiert. Der Anteil der von CBAM betroffenen Güter am BIP ist noch geringer – etwa 0,4% bis 1,2%. Dies deutet darauf hin, dass Kosovos unmittelbare Betroffenheit eher gering ausfallen wird.

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CBAM-Kosten für Kosovos Industrieexport

CBAM wird für Industrieexporte schrittweise eingeführt, während es ab 2026 vollständig auf Stromexporte angewendet wird. Kurzfristig ist die finanzielle Belastung für Kosovos Exportwaren begrenzt, sie wird jedoch jährlich steigen, da die CBAM-Abdeckung zunimmt. Bis 2034, wenn alle Emissionen erfasst sind, könnten die jährlichen Kosten für Kosovos Exporte schätzungsweise 36,4 Mio. EUR erreichen.

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EU-Importeure könnten, abhängig von der Preiselastizität und der Marktempfindlichkeit, einen Teil der CBAM-Kosten an kosovarische Unternehmen weitergeben, oder zu Lieferanten mit geringeren Emissionen wechseln. Die langfristigen Auswirkungen hängen somit von mehreren Faktoren ab, darunter mögliche Handelsumlenkungen, Schwankungen des EU-ETS-Preises und Veränderungen der produktbezogenen Emissionsintensitäten.

Auswirkungen von CBAM auf Kosovos Stromsektor

Laut der kosovarischen Regulierungsbehörde für Energie exportierte Kosovo im Jahr 2024 insgesamt 747 GWh Strom. Kosovo ist Nettostromimporteuer (636 GWh im Jahr 2024), Exporte in die EU unterliegen dennoch den CBAM-Regelungen. Ab 2026 wird CBAM vollständig auf Kosovos Stromexporte angewendet werden. Zu diesem Zeitpunkt ist mit jährlichen CBAM-Kosten in Höhe von bis zu 40 Mio. EUR zu rechnen, welche bis 2034 auf geschätzte 57 Mio. EUR steigen könnten, sofern keine Ausnahmeregelung erzielt wird. Diese Werte hängen von künftigen Exportmengen, dem EU-ETS-Preis und der Emissionsintensität der inländischen Stromerzeugung ab. Dennoch ist die finanzielle Belastung nicht die bedeutendste CBAM-Auswirkung – entscheidender sind die Auswirkungen auf die Marktintegrationspläne Kosovos.

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Implikationen für Strommarktkopplung mit der EU

Kosovo plant, die Strommarktkopplung mit Albanien, Nordmazedonien und Griechenland voranzutreiben. Diese ist insbesondere für Kosovo wichtig, da eine Integration in regionale und EU-Märkte zu mehr Liquidität, besserer Integration erneuerbarer Energien, höherer Netzstabilität sowie mehr Transparenz und Wettbewerb führt. Allerdings kann Marktkopplung mit CBAM unvereinbar sein, da Strom über anonyme Auktionen an Strombörsen gehandelt wird. In gekoppelten Märkten ist es schwierig, die Stromquelle zu identifizieren, was die Zuordnung der Emissionen und der CBAM-Pflichten erschwert. Daher müssen Kosovo und seine Nachbarn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört insbesondere die vollständige Umsetzung des Electricity Integration Package sowie das Erreichen einer CBAM-Ausnahmeregelung.CBAM erlaubt eine solche Ausnahme gemäß Verordnung (EU) 2023/956. Kosovo muss hierfür die in Artikel 2.7 definierten Kriterien erfüllen. Die Einhaltung dieser Kriterien ist Voraussetzung für die Kompatibilität mit dem EU-Strommarkt und damit für die Marktintegration. Stand Juli 2025 erfüllt Kosovo nur eines der sechs Kriterien vollständig.

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Nächste Schritte: Vorbereitung Kosovos auf CBAM

Zur Vorbereitung auf die endgültige Phase von CBAM ab 2026 müssen sowohl der private als auch der öffentliche Sektor in Kosovo in den kommenden Monaten wichtige Maßnahmen umsetzen.

Exporteure in die EU sollten ihre Systeme zur Überwachung, Berichterstattung und Verifizierung (MRV) verbessern. Ein zuverlässiges MRV-System ist von großer Bedeutung, um unnötige CBAM-Kosten zu vermeiden und Transparenz im EU-Handel zu gewährleisten.

Das kosovarische Wirtschaftsministerium sollte in enger Zusammenarbeit mit ERO, dem Übertragungsnetzbetreiber KOSTT und dem Privatsektor seine Bemühungen intensivieren, den Stromsektor bei der Erfüllung der Ausnahmekriterien zu unterstützen. Dies ist entscheidend für die Marktintegration. Andernfalls könnten indirekte Effekte, etwa eine Verlagerung des regionalen Stromhandels oder höhere Erzeugungskosten infolge rückläufiger Exporte, erhebliche wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen.

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Dieser Newsletter basiert auf dem Policy Briefing “CBAM and Kosovo: Economic implications and potential exemption for electricity exports to EU”.