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Veronika Movchan, Dr. Ricardo Giucci

Autonome EU-Handelsmaßnahmen: Wirkung positiv aber gering

Das Freihandelsabkommen (DCFTA) zwischen der Ukraine und der EU sieht eine weitgehende, allerdings nicht vollständige Liberalisierung des Handels vor.

  • Ukraine
NL 109 | November 2017

Für mehrere ukrainische Agri-Food-Produkte bestehen seitens der EU Zollkontingente und für bestimmte Industrieprodukte sollen die EU-Zölle erst in einigen Jahren abgeschafft werden.
Vor diesem Hintergrund beschloss die EU eine Reihe von zeitlich begrenzten autonomen Handelsmaßnahmen für ukrainische Produkte, die im Oktober 2017 in Kraft traten. So wurden acht Zollkontingente für Agri-Food-Produkte angehoben, was dazu führt, dass ukrainische Exporteure höhere Preise erzielen können und in einigen Fällen auch mehr in die EU exportieren können. Die größten Auswirkungen sind bei Gerste zu verzeichnen, deren Zollkontingent um 130% angehoben wurde.
Andererseits wurden die Importzölle für 22 Zolltarifpositionen von Industrieprodukten – früher als im DCFTA vorgesehen – abgeschafft. Davon werden insbesondere Hersteller von Video- und TV-Ausstattung profitieren. Die Wirkung dieser Maßnahmen ist zwar positiv, jedoch von eher geringem Ausmaß. Exporte in die EU werden um 79,3 Mio. USD bzw. 0,6% ansteigen. In Teilen ist dieser Anstieg auf die Umlenkung von Exporten zurückzuführen. Deshalb wird der Anstieg der gesamten Exporte geringer ausfallen und bei 23,9 Mio. USD bzw. 0,07% liegen.

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